Peter F. und Sabine K. lernten sich auf einer Party kennen. Sie flirteten heftig miteinander, und schließlich bot er ihr an, sie mit dem Auto nach Hause zu bringen. Als sie einwilligte, fuhr er jedoch in den Wald und bedrängte sie dort. Obwohl sie sich gegen seine Annäherungsversuche wehrte, kam es zum Geschlechtsverkehr.
Dies ist die Kurzfassung einer Fallgeschichte, die Birte Englich gemeinsam mit Thomas Mussweiler von der Universität zu Köln in mehreren Studien Richtern, Staatsanwälten und Rechtsreferendaren schriftlich vorlegten. Die Juristen erhielten dabei alle Informationen, die ihnen auch bei einer Gerichtsverhandlung üblicherweise zur Verfügung stehen: eine kurze Beschreibung des Vorfalls und der beteiligten Personen, rechtsmedizinische und psychologische Gutachten sowie die Aussagen des mutmaßlichen Opfers, des Täters und der Zeugen. Die Empfehlungen hinsichtlich des Strafmaßes schwankten in einem 2001 veröffentlichten Experiment zwischen sieben Monaten Haft auf Bewährung und drei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung – obwohl den Rechtsprofis stets identische Informationen vorlagen.
Die richterliche Freiheit erlaubt zwar durchaus Abweichungen in den Urteilssprüchen, denn trotz vergleichbarem Fachwissen bewerten verschiedene Personen die gleichen Informationen oft unterschiedlich. Analysen von Gerichtsakten sowie Beobachtungen von Verhandlungen zeigen aber, dass Richter zum Teil massiv unterschiedliche Strafen bei vergleichbaren oder nahezu identischen Fällen verhängen.
Wie kommt das?


Birte Englich ist Professorin für Angewandte Sozialpsychologie und Entscheidungsforschung an der Universität zu Köln und arbeitet seit vielen Jahren in der Fortbildung für Juristen, unter anderem an der Deutschen Richterakademie.

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1. Und was noch fehlt...
23.02.2012, Michael Kühnapfel2. Ungerechte Strafe
02.03.2012, Bernd Kersten, Basel (Schweiz)Das besonders ungerechte Strafmaß für unattraktive Diebe erstaunt mich. Denn Attraktivität ist für die richterliche Bewertung der Schuld bei Diebstahl irrelevant, während sie bei Betrug eine Rolle spielt: Diebstahl geschieht heimlich, der Dieb bleibt verborgen - Betrug dagegen wird unter aller Augen durchgeführt, wobei der Betrüger sogar von seiner Attraktivität profitieren kann.
Birte Englich und Madeleine Bernhardt schildern tatsächlich, dass eine Betrügerin nur dann strenger bestraft wurde, wenn sie ihre Attraktivität heimtückisch ausnutzte. Heimtücke empört viele Menschen, somit auch Richter, welche die Tatschuld beim Strafmaß zu Recht berücksichtigen. Demnach könnte das leicht erhöhte Strafmaß attraktiver Betrüger juristisch gerechtfertigt sein. Ironischerweise überbewertet der Artikel als "kognitive Verzerrung" ein einfach zugängliches Faktum: die beeindruckende Höhe der Strafe bei attraktiven Betrügerinnen.